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   VGH Bayern, 05.07.2011 - 1 N 08.1692   

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VGH Bayern, 05.07.2011 - 1 N 08.1692 (https://dejure.org/2011,66058)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.07.2011 - 1 N 08.1692 (https://dejure.org/2011,66058)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Juli 2011 - 1 N 08.1692 (https://dejure.org/2011,66058)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Vorkaufsrechtssatzung; Begriff der städtebaulichen Maßnahme; Mindestmaß an Konkretisierung der Planungsvorstellungen; Ernsthaftigkeit der planerischen Erwägungen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 26.01.2009 - 2 N 08.124

    Gemeinderatsbeschluss unter Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2011 - 1 N 08.1692
    Deshalb braucht nicht entschieden zu werden, welche Folgen es hat, dass die Antragsgegnerin den Satzungsbeschluss entgegen Art. 52 Abs. 2 Satz 1 GO in nichtöffentlicher Sitzung gefasst hat (vgl. BayVGH vom 26.1.2009 BayVBl 2009, 344 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.04.2009 - 4 CN 5.07

    Dorfgebiet; allgemeine Zweckbestimmung; Unterbringung land- und

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2011 - 1 N 08.1692
    Ist aber die Vorkaufsrechtssatzung mangels Ermächtigungsgrundlage hinsichtlich des Großteils der einbezogenen Flächen ungültig, so dürfte sie schon aus diesem Grund insgesamt unwirksam sein, weil kaum mit hinreichender Sicherheit angenommen werden kann, dass sie auch mit einem auf den Schibetrieb reduzierten Geltungsbereich erlassen worden wäre (vgl. BVerwG vom 23.4.2009 DVBl 2009, 1178/1181).
  • BVerwG, 14.04.1994 - 4 B 70.94

    Baurecht: Entstehung und Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach BauGB

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2011 - 1 N 08.1692
    Der Begriff der städtebaulichen Maßnahme ist zwar in einem weiten Sinn zu verstehen (vgl. BVerwG vom 14.4.1994 DÖV 1994, 871).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.1997 - 10a D 31/97

    Städtebauliche Maßnahme; Verwirklichung von Planvorstellungen; Bauleitplanung;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2011 - 1 N 08.1692
    Maßgeblich hierfür ist der Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses (vgl. OVG NRW vom 28.7.1997 NVwZ 1999, 432).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2022 - 5 S 1259/20

    Abwehr des Vorkaufsrechts - Städtebauliche Maßnahme

    Zu den "städtebaulichen Maßnahmen" gehören aber auch rechtliche oder tatsächliche Maßnahmen zur Durchführung der vorgesehenen Nutzung in einem Gebiet (Reidt in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 14. Auflage, § 25 Rn. 5; Paetow in Berliner Kommetar zum BauGB, 3. Auflage, § 25 Rn. 5; nunmehr auch Stock in Ernst-Zinkahn-Bielenberg, online-Kommentar zum BauGB, Stand August 2021 Rn. 17 ; für die geplante Wiedererrichtung eines Skilifts und für Dorferneuerungsmaßnahmen im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens entschieden von BayVGH, Urteil vom 5.7.2011 - 1 N 08.1692 - juris Rn. 21 und Beschluss vom 19.6.2013 - 15 ZB 12.129 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 17.09.2018 - 15 N 17.698

    Unwirksamkeit einer Vorkaufssatzung

    Der Tatbestand dieser Satzungsermächtigung enthält zwei begrenzende, inhaltlich im Zusammenhang stehende Merkmale (vgl. BVerwG, B.v. 15.2.2000 - 4 B 10.00 - NVwZ 2000, 1044 = juris Rn. 7): Im maßgeblichen Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses (vgl. BayVGH, U.v. 5.7.2011 -1 N 08.1692 - juris Rn. 20, 21) muss die Gemeinde - hier die Antragsgegnerin -eine städtebauliche Maßnahme in Betracht gezogen haben, vgl. im Folgenden aa).

    Als städtebauliche Maßnahme sind daher zunächst alle Maßnahmen / Schritte eines Vorhabens anzuerkennen, die einen städtebaulichen Bezug aufweisen und der Gemeinde dazu dienen, ihre Planungsvorstellungen zu verwirklichen (BVerwG, B.v. 14.4.1994 a.a.O.; B.v. 8.9.2009 - 4 BN 38.09 - BauR 2010, 81 = juris Rn. 4; B.v. 15.2.2000 - 4 B 10.00 -NVwZ 2000, 1044 = juris Rn. 7; BayVGH, U.v. 5.7.2011 - 1 N 08.1692 - juris Rn. 21; HessVGH, U.v. 26.1.2017 - 4 A 2586/16 - NVwZ-RR 2017, 704 = juris Rn. 66).

    Da über § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB einerseits der Gemeinde ermöglicht werden soll, durch eine an städtebaulichen Interessen orientierte Bodenvorratspolitik schon frühzeitig eine langfristig geordnete Planung und Entwicklung zu sichern, andererseits aber dieser kein Instrument an die Hand gegeben werden soll, um Grundstücke zu erwerben, die zur Umsetzung der von ihr betriebenen Bauleitplanung ersichtlich nicht benötigt werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 26.4.2011 - OVG 2 A 17.09 - juris Rn. 5), ist zur Erfüllung des Tatbestands der Ermächtigungsnorm ein Minimum an Konkretisierung der Planung ausreichend, aber auch erforderlich (vgl. BayVGH, U.v. 5.7.2011 - 1 N 08.1692 - juris Rn. 20 ff.; OVG NRW, U.v. 28.7.1997 - 10a D 31/97.NE - NVwZ 1999, 432 = juris Rn. 15; v. 19.4.2010 - 7 A 1041/08 - BRS 76 Nr. 117 = juris Rn. 82; VG Aachen, U.v. 19.12.2013 - 5 K 1285/11 - juris Rn. 41 f.).

  • VG Augsburg, 19.07.2023 - Au 4 K 23.199

    Vorkaufssatzung, Satzungsbeschluss in nicht öffentlicher Sitzung, Heilung durch

    Der Tatbestand dieser Satzungsermächtigung enthält zwei begrenzende, inhaltlich im Zusammenhang stehende Merkmale (vgl. BVerwG, B.v. 15.2.2000 - 4 B 10.00 - juris Rn. 7): Im maßgeblichen Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses (vgl. BayVGH, U.v. 5.7.2011 - 1 N 08.1692 - juris Rn. 20, 21) muss die Gemeinde eine städtebauliche Maßnahme in Betracht gezogen haben.

    Als städtebauliche Maßnahme sind daher zunächst alle Maßnahmen / Schritte eines Vorhabens anzuerkennen, die einen städtebaulichen Bezug aufweisen und der Gemeinde dazu dienen, ihre Planungsvorstellungen zu verwirklichen (BVerwG, B.v. 14.4.1994 - 4 B 70.94 - juris Rn. 5; B.v. 8.9.2009 - 4 BN 38.09 - juris Rn. 4; B.v. 15.2.2000 - 4 B 10.00 - juris Rn. 7; BayVGH, U.v. 17.8.2018 - 15 N 17.698 - juris Rn. 18; U.v. 5.7.2011 - 1 N 08.1692 - juris Rn. 21; HessVGH, U.v. 26.1.2017 - 4 A 2586/16 - juris Rn. 66).

    Da über § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB einerseits der Gemeinde ermöglicht werden soll, durch eine an städtebaulichen Interessen orientierte Bodenvorratspolitik schon frühzeitig eine langfristig geordnete Planung und Entwicklung zu sichern, andererseits aber dieser kein Instrument an die Hand gegeben werden soll, um Grundstücke zu erwerben, die zur Umsetzung der von ihr betriebenen Bauleitplanung ersichtlich nicht benötigt werden (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 26.4.2011 - OVG 2 A 17.09 - juris Rn. 5), ist zur Erfüllung des Tatbestands der Ermächtigungsnorm ein Minimum an Konkretisierung der Planung ausreichend, aber auch erforderlich (vgl. BayVGH, U.v. 5.7.2011 - 1 N 08.1692 - juris Rn. 20 ff.; OVG NW, U.v. 28.7.1997 - 10a D 31/97.NE - juris Rn. 15; U.v. 19.4.2010 - 7 A 1041/08 -juris Rn. 82).

    Gemessen hieran bestanden zum maßgeblichen Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses (vgl. BayVGH, B.v. 24.2.2010 - 1 ZB 08.3231 - juris Rn. 28; U.v. 5.7.2011 - 1 N 08.1692 - juris Rn. 20, 21) keine hinreichend konkret von der Beklagten in Betracht gezogenen, durch eine Vorkaufssatzung sicherbaren städtebaulichen Maßnahmen.

  • VGH Bayern, 30.09.2019 - 1 N 16.1269

    Satzung über das Vorkaufsrecht im Bereich einer Kleingartenanlage

    Hierunter sind alle Maßnahmen zu fassen, die der Gemeinde dazu dienen, ihre Planungsvorstellungen zu verwirklichen, sofern sie einen städtebaulichen Bezug haben (vgl. BVerwG, B.v. 26.1.2010 - 4 B 43.09 - BauR 2010, 871; B.v. 14.4.1994 - 4 B 70.94 - BauR 1994, 495; BayVGH, U.v. 5.7.2011 - 1 N 08.1692 - juris Rn. 21).
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